Ich biete Ihnen meine Rechtsdienstleistung zu folgenden Bedingungen an:
(1) Vertretungsbereich und -umfang
Die Rechtsberatung und -vertretung
bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Eine steuerliche Beratung und/oder Vertretung
ist nicht geschuldet. Sofern die Rechtsangelegenheit ausländisches Recht
berührt, weise ich hierauf rechtzeitig hin. Steuerliche Auswirkung
zivilrechtlicher Gestaltungen hat der Mandant durch fachkundige Dritte (z.B.
Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) zu prüfen.
(2) Informationspflicht
Der Rechtsanwalt ist zur sorgfältigen
Mandatsführung verpflichtet. Er unterrichtet den Mandanten angemessen im
jeweils beauftragten Umfang über das Ergebnis seiner Bearbeitung.
(3) Verschwiegenheitsverpflichtung
Der Rechtsanwalt ist berufsrechtlich zur
Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm im
Rahmen des Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird.
Insoweit steht dem Rechtsanwalt ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Über das
Bestehen eines Mandats und Informationen im Zusammenhang mit dem Mandat darf
sich der Rechtsanwalt gegenüber Dritten, insbesondere Behörden, nur äußern,
wenn der Mandant ihn zuvor von seiner Schweigepflicht entbunden hat.
(4) Mandantengelder
Für den Mandanten eingehende Gelder wird
der Rechtsanwalt treuhänderisch verwahren und – vorbehaltlich dieser
Bedingungen – unverzüglich auf schriftliche Anforderung des Mandanten an die
von ihm benannte Stelle ausbezahlen.
(5) Datenschutz
Der Rechtsanwalt wird alle
verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Verlust und Zugriffe
unbefugter Dritter auf Daten des Mandanten treffen und laufend dem jeweils
bewährten Stand der Technik anpassen. Soweit der Mandant dem Rechtsanwalt
eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass der
Rechtsanwalt ihm ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen
zusendet. Dem Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur
eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit der Mandant zum
Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen
Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies dem
Rechtsanwalt mit. Gleiches gilt für den Kontakt über WhatsApp.
(6) Mandantenobliegenheiten
Um eine sachgerechten und erfolgreichen
Mandatsbearbeitung zu gewährleisten, treffen Sie folgende Obliegenheiten:
a) Bitte informieren Sie mich umfassend und
wahrheitsgemäß über alle mit dem Mandatsauftrag zusammenhängende Tatsachen.
b) Bitte stimmen Sie die Kontaktaufnahme mit Gerichten, Behörden,
der Gegenseite und sonstigen Beteiligten vorher mit mir ab.
c) Bitte teilen Sie mir Änderungen Ihrer Personalien
umgehend mit.
d) Sie erhalten sämtliche wichtigen Informationen per
E-Mail. Kontrollieren Sie regelmäßig Ihren Posteingang und auch den Spamordner.
e) Bitte teilen Sie mir eine Unerreichbarkeit -auch
vorübergehend- zwingend mit!
f) Bitte überprüfen Sie übermittelte Entwürfe und
Schreiben, ob die Sachverhaltsangaben der Wahrheit entsprechen. Sie sind
verpflichtet diese anschließend freizugeben.
g) Im Falle einer Abwicklung über eine
Rechtsschutzversicherung müssen Sie bitte gewährleisten, dass keine
Beitragsrückstände bestehen, der Vertrag wirksam ist und Sie in der gleichen
Angelegenheit keinen anderen Rechtsanwalt beauftragt haben.
(7) Aktenführung
Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass
Handakten des Rechtsanwalts bis auf die Kostenakte und etwaige Titel nach Ablauf
von fünf Jahren nach Beendigung des Mandats (§ 50 Abs. 2 Satz 1 BRAO)
vernichtet werden, sofern der Mandant diese Akten nicht in der Kanzlei des
Rechtsanwalts vorher abholt. Im Übrigen gilt § 50 Abs. 2 Satz 2 BRAO. Die
Aktenführung erfolgt elektronisch. Sämtliche eingehende Dokumente werden digitalisiert
und anschließend datenschutzkonform vernichtet. Dokumente und Urkunden, die aus
rechtlichen Gründen im Original aufbewahrt werden müssen, sind hiervon
ausgenommen.
(8) Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Rechtsanwalts für eine
schuldhafte Verletzung des Anwaltsvertrages wird im Einzelfall auf
250.000 EUR beschränkt, soweit die Haftung nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht. Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung
(9) Salvatorische Klausel
Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung
berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht. Die
Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine
wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten
kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.