Allgemeine Mandatsbedingungen (AMB)
Stand: 10.08.2024

Ich biete Ihnen meine Rechtsdienstleistung zu folgenden Bedingungen an: 

(1) Vertretungsbereich und -umfang 
Die Rechtsberatung und -vertretung bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Eine steuerliche Beratung und/oder Vertretung ist nicht geschuldet. Sofern die Rechtsangelegenheit ausländisches Recht berührt, weise ich hierauf rechtzeitig hin. Steuerliche Auswirkung zivilrechtlicher Gestaltungen hat der Mandant durch fachkundige Dritte (z.B. Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) zu prüfen. 

(2) Informationspflicht 
Der Rechtsanwalt ist zur sorgfältigen Mandatsführung verpflichtet. Er unterrichtet den Mandanten angemessen im jeweils beauftragten Umfang über das Ergebnis seiner Bearbeitung.   

(3) Verschwiegenheitsverpflichtung 
Der Rechtsanwalt ist berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm im Rahmen des Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht dem Rechtsanwalt ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Über das Bestehen eines Mandats und Informationen im Zusammenhang mit dem Mandat darf sich der Rechtsanwalt gegenüber Dritten, insbesondere Behörden, nur äußern, wenn der Mandant ihn zuvor von seiner Schweigepflicht entbunden hat.

(4) Mandantengelder 
Für den Mandanten eingehende Gelder wird der Rechtsanwalt treuhänderisch verwahren und – vorbehaltlich dieser Bedingungen – unverzüglich auf schriftliche Anforderung des Mandanten an die von ihm benannte Stelle ausbezahlen. 

(5) Datenschutz 
Der Rechtsanwalt wird alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Verlust und Zugriffe unbefugter Dritter auf Daten des Mandanten treffen und laufend dem jeweils bewährten Stand der Technik anpassen. Soweit der Mandant dem Rechtsanwalt eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass der Rechtsanwalt ihm ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen zusendet. Dem Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit der Mandant zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies dem Rechtsanwalt mit. Gleiches gilt für den Kontakt über WhatsApp. 

(6) Mandantenobliegenheiten 
Um eine sachgerechten und erfolgreichen Mandatsbearbeitung zu gewährleisten, treffen Sie folgende Obliegenheiten:  
a) Bitte informieren Sie mich umfassend und wahrheitsgemäß über alle mit dem Mandatsauftrag zusammenhängende Tatsachen. 
b)  Bitte stimmen Sie die Kontaktaufnahme mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite und sonstigen Beteiligten vorher mit mir ab. 
c)  Bitte teilen Sie mir Änderungen Ihrer Personalien umgehend mit. 
d) Sie erhalt sämtliche wichtigen Informationen per E-Mail. Kontrollieren Sie regelmäßig Ihren Posteingang und auch den Spamordner. 
e) Bitte teilen Sie mir eine Unerreichbarkeit -auch vorübergehend- zwingend mit! 
f) Bitte überprüfen Sie übermittelte Entwürfe und Schreiben, ob die Sachverhaltsangaben der Wahrheit entsprechen. Sie sind verpflichtet diese anschließend freizugeben. 
g) Im Falle einer Abwicklung über eine Rechtsschutzversicherung müssen Sie bitte gewährleisten, dass keine Beitragsrückstände bestehen, der Vertrag wirksam ist und Sie in der gleichen Angelegenheit keinen anderen Rechtsanwalt beauftragt haben.

(7) Aktenführung 
Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass Handakten des Rechtsanwalts bis auf die Kostenakte und etwaige Titel nach Ablauf von fünf Jahren nach Beendigung des Mandats (§ 50 Abs. 2 Satz 1 BRAO) vernichtet werden, sofern der Mandant diese Akten nicht in der Kanzlei des Rechtsanwalts vorher abholt. Im Übrigen gilt § 50 Abs. 2 Satz 2 BRAO. Die Aktenführung erfolgt elektronisch. Sämtliche eingehende Dokumente werden digitalisiert und anschließend datenschutzkonform vernichtet. Dokumente und Urkunden, die aus rechtlichen Gründen im Original aufbewahrt werden müssen, sind hiervon ausgenommen.

(8) Haftungsbegrenzung  
Die Haftung des Rechtsanwalts für eine schuld­hafte Verletzung des Anwalts­ver­trages wird im Einzelfall auf 250.000 EUR beschränkt, soweit die Haftung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrläs­sigkeit beruht. Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung

(9) Salvatorische Klausel 
Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.