Damit Sie wissen, was meine Tätigkeit kostet, erhalten Sie von mir in Ihrem persönlichen verbindlichen Angebot eine Kostenprognose. So können Sie Kosten und Nutzen für sich selbst abwägen. Kosten für meine Rechtsberatung sind für Sie transparent und vorhersehbar. Falls trotzdem Fragen offen bleiben, beantworte ich diese gerne.
Rechtsschutzversicherung oder Beratungs-/Prozesskostenhilfe
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben übernimmt diese oftmals die Kosten einer Rechtsberatung und Verteidigung. Eine entsprechende Deckungsanfrage kann von mir erfolgen ohne Zusatzkosten und die Beauftragung hiervon abhängig gemacht werden. Können Sie die Kosten selbst nicht aufbringen kommt daneben möglicherweise die staatliche Prozesskosten- oder Beratungshilfe in Betracht.
Schadensersatzpflicht durch den Gegner
Bei einer Abmahnung, einer unberechtigten Kündigung oder Verzug muss in bestimmten Fällen der Gegner die Anwaltskosten als Schadensersatz tragen. Dies ist abhängig von jeweiligen Einzelfall. Informationen hierzu erhalten Sie im Rahmen des Angebots.
Folgende Beratungshonorare können je nach Anfrage anfallen: