Das Arbeitsrecht ist geprägt von zahlreichen Arbeitnehmerschutzvorschriften. Grund: Der Gesetzgeber versucht den regelmäßig "verhandlungsschwachen" Arbeitnehmer zu schützen und einen Ausgleich im Verhältnis zum Arbeitnehmer zu schaffen. Der Arbeitnehmer hat damit in bestimmten Fällen gesetzliche Ansprüche, z.B. arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz, die Befristungsabreden müssen schriftlich Erfolgen oder die wesentlichen Arbeitsbedingungen sind dem Arbeitnehmer schriftlich mitzuteilen.
Weiter bestehen zahlreiche Regelungen zu besonderen Beschäftigungsformen, wie der Arbeitnehmerüberlassung, der Beschäftigung von Auszubildenden oder berufsrechtliche Vorschriften.
Ich biete Ihnen daher kompetente Beratung zur vielschichtigen Sondermaterie "Arbeitsrecht".
Durch die zahlreichen Sondervorschriften ist bei der arbeitsvertraglichen Gestaltung besondere Vorsicht geboten. Lassen Sie sich präventiv von mir beraten!
Daneben berate ich Sie zu allen Rechtsfragen rund um den Bereich des Kollektivarbeitsrecht. Betriebsräte, Aufsichtsräte oder Gewerkschaften. Mitbestimmung soll Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, in grundsätzlichen Fragen, die sie selbst betreffen mitzuentscheiden.
Damit die Mitbestimmung ordnungsgemäß ausgeübt wird und nicht vielleicht sogar missbraucht, ist rechtliche Beratung unabdingbar. Schildern Sie mir gerne unverbindlich Ihren Sachverhalt.