Falls Sie mit einer anderen Person in einer bestimmten Angelegenheit unterschiedliche Auffassungen haben und alle Versuche, sich einvernehmlich zu einigen, erfolglos bleiben – oder sollten Sie konkrete Hinweise darauf erhalten, dass gegen geltendes Recht verstoßen wurde – empfiehlt es sich, die Situation genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen.
Falls Sie von der Situation betroffen sind, sollten Sie zunächst einen Anwalt kontaktieren, um den Sachverhalt in einem unverbindlichen Erstgespräch zu klären. In meinem Fall biete ich dafür eine kostenlose Ersteinschätzung an.
Sollte die kostenlose Ersteinschätzung positiv ausfallen, erhalten Sie ein Angebot, das die nächsten Schritte und etwaige Kosten transparent darlegt. Anschließend erfolgt eine detaillierte Prüfung des Sachverhalts sowie eine Bewertung der Erfolgsaussichten und ich erkläre Ihnen alle möglichen rechtlichen Vorgehensweisen.
Wir streben an, den Konflikt auf außergerichtlichem Wege zu lösen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Hierfür erhalten Sie ein Angebot, das die Modalitäten und Kosten für eine außergerichtliche Vertretung übersichtlich darlegt.
Ja: Der Konflikt wurde ohne Einschaltung eines Gerichts beigelegt. Es wurde eine außergerichtliche Einigung erzielt, womit das Verfahren erfolgreich abgeschlossen ist.
Nein: Sollte eine außergerichtliche Lösung nicht erzielt werden können, folgt der nächste Schritt: die gerichtliche Vertretung. Dabei setze ich Ihre Interessen im Gerichtsverfahren durch und verfolge Ihre Ansprüche vor Gericht.
Da eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, wird der Fall gerichtlich weiterverfolgt. Ich übernehme in diesem Fall die vollständige gerichtliche Vertretung, was die Einreichung der Klage, die sorgfältige Vorbereitung aller erforderlichen Unterlagen und die konsequente Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht umfasst.
Urteil zu Ihren Gunsten: Das Gericht hat ein Urteil zu Ihren Gunsten erlassen – Ihr Verfahren ist somit erfolgreich abgeschlossen
Kein Erfolg: Das Verfahren ist abgeschlossen, da die gerichtliche Prüfung ergeben hat, dass Ihre rechtlichen Ansprüche nicht durchsetzbar sind. Sollte weiterer Klärungsbedarf bestehen, stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Ja: Erfolg – Vollstreckung abgeschlossen.
Nein: Verfahren beendet – Vollstreckung gescheitert (praktische Durchsetzung nicht möglich).
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