Erklärung: Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten Arbeitnehmer oft eine Abfindung als Entschädigung. Die Höhe richtet sich in der Regel nach dem Bruttomonatsgehalt, der Dauer der Betriebszugehörigkeit und einem Abfindungsfaktor. Dieser Rechner gibt Ihnen eine erste Orientierung.
Hinweis: Das Ergebnis ist eine unverbindliche Berechnung. Für eine individuelle rechtliche Prüfung kontaktieren Sie uns bitte persönlich.
Fallbeschreibung | Faktor / Abfindung | Urteil |
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Ordentliche Kündigung mit Sozialplan | 0,5 Bruttogehälter/Jahr | BAG, 1 AZR 252/99 |
Kündigungsschutzklage erfolgreich, Einigung | 1,0 Bruttogehälter/Jahr | ArbG Düsseldorf, 3 Ca 3472/16 |
Aufhebungsvertrag | 0,3 - 0,7 Bruttogehälter/Jahr | LAG Berlin-Brandenburg, 4 Sa 1479/17 |
Führungskräfte mit Boni | 1,5 - 2,0 Bruttogehälter/Jahr | ArbG München, 12 Ca 9356/18 |
Haftungsausschluss: Die Berechnung und Tabelle stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Für eine individuelle Prüfung kontaktieren Sie uns bitte direkt.
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