Flugpassagiere haben nach der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätungen und Annullierungen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Bei einer Verspätung von über drei Stunden oder einer Annullierung steht eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro zu, abhängig von der Flugstrecke. Ausnahmen bestehen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, z. B. schlechtes Wetter oder Streiks. Passagiere haben zudem Anspruch auf Unterstützungsleistungen wie Verpflegung, Hotelunterbringung und Ersatzflüge.